Im Büro müssen es nach der ASR A3.5 mindestens 20 °C sein, gemessen am Arbeitsplatz in 0,6 Metern Höhe. Das gilt für sitzende, leichte Arbeit, also für fast jeden Schreibtisch. Nach oben hin gibt es keine feste Grenze, aber drei Schwellen: Ab 26 °C soll der Arbeitgeber gegensteuern, ab 30 °C muss er, und über 35 °C taugt der Raum ohne besondere Maßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum.
Die Frage stellt sich zweimal im Jahr. Im November, wenn die Heizung anspringt und der Platz am Fenster plötzlich zieht. Und im Juli, wenn die Südseite schon um zehn Uhr warm ist. Dieser Ratgeber geht beides durch, mit den Werten aus dem Regelwerk selbst – und mit dem, was die Raumplanung dazu beitragen kann.
20 °C
ist die Mindesttemperatur für sitzende, leichte Arbeit, also für den normalen Büroarbeitsplatz. Quelle: ASR A3.5 „Raumtemperatur“, Mindestwerte der Lufttemperatur, Stand März 2022
Inhaltsverzeichnis
- Welche Temperatur muss im Büro mindestens herrschen?
- Gilt noch die 19-Grad-Regel aus der Energiekrise?
- Wo und wie wird die Temperatur gemessen?
- Was muss der Arbeitgeber tun, wenn es im Winter zu kalt ist?
- Ab welcher Temperatur im Büro muss der Arbeitgeber handeln?
- Gibt es Hitzefrei im Büro?
- Welche Luftfeuchtigkeit ist im Büro richtig?
- Was die Raumplanung für die Temperatur tun kann
- Checkliste: Raumtemperatur im Büro prüfen
- Häufige Fragen
Welche Temperatur muss im Büro mindestens herrschen?
Für Büroarbeit im Sitzen verlangt die ASR A3.5 mindestens 20 °C Lufttemperatur. Der Wert hängt davon ab, wie jemand arbeitet: im Sitzen oder im Stehen und Gehen, leicht oder mittelschwer. Je mehr sich jemand bewegt, desto niedriger darf die Temperatur sein.
| Körperhaltung | leichte Arbeit | mittelschwere Arbeit | schwere Arbeit |
|---|---|---|---|
| überwiegend Sitzen | +20 °C | +19 °C | – |
| überwiegend Stehen oder Gehen | +19 °C | +17 °C | +12 °C |
Quelle: ASR A3.5 „Raumtemperatur“, Mindestwerte der Lufttemperatur in Arbeitsräumen
Für Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räume gilt ein eigener Wert: mindestens 21 °C, solange die Räume genutzt werden. Die Teeküche, in der man nur kurz steht, ist dabei kein Pausenraum; der Raum, in dem das Team mittags isst, schon.
Die ASR A3.5 ist eine Technische Regel für Arbeitsstätten. Sie konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung, die in Anhang 3.5 nur eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“ verlangt. Wer die Werte der ASR einhält, darf davon ausgehen, die Verordnung zu erfüllen. Die aktuelle Fassung stammt im Kern von 2010 und wurde zuletzt im März 2022 um Maßnahmen bei Sommerhitze ergänzt.
Gilt noch die 19-Grad-Regel aus der Energiekrise?
Nein. Die Energiesparverordnung EnSikuMaV hatte die Mindesttemperatur für leichte, sitzende Arbeit befristet auf 19 °C gesenkt, und zwar nur für den Winter 2022/2023. Sie ist ausgelaufen. Seitdem gelten wieder die 20 °C der ASR A3.5.
Die Frage taucht trotzdem jeden Herbst wieder auf, weil manche Büros die Heizkurve von damals nie zurückgestellt haben. Ein Blick auf die Einstellung der Heizung lohnt sich also, bevor man über das Thermometer streitet.
Wo und wie wird die Temperatur gemessen?
Gemessen wird die Lufttemperatur dort, wo gearbeitet wird: bei sitzender Tätigkeit 0,6 Meter über dem Fußboden, bei stehender 1,1 Meter. Die ASR verlangt dafür ein Thermometer, das vor Wärmestrahlung geschützt ist und auf ±0,5 °C genau misst, und eine Messung nach Erfordernis stündlich.
Das klingt pedantisch, hat aber einen Grund. Ein Thermometer an der Wand neben dem Heizkörper oder in der Sonne auf der Fensterbank zeigt nicht das, was die Person am Schreibtisch spürt. Gerade an großen Fensterflächen liegen zwischen dem Platz am Glas und dem Platz an der Innenwand schnell ein paar Grad.
Praxis-Tipp
Legen Sie für eine Woche ein einfaches Thermometer mit Speicherfunktion auf Tischhöhe an den Platz, über den am meisten geklagt wird – einmal im Winter, einmal im Sommer. Die Kurve zeigt, ob es am Morgen zu kalt ist, am Nachmittag zu warm oder ob schlicht der Platz falsch steht.
Was muss der Arbeitgeber tun, wenn es im Winter zu kalt ist?
Liegt die Temperatur am Arbeitsplatz unter dem Mindestwert, muss der Arbeitgeber nachbessern, denn die 20 °C gelten während der gesamten Nutzung des Raums. Was er tut, legt er in der Gefährdungsbeurteilung fest: Heizung prüfen und einstellen, Zugluft abstellen, Arbeitsplätze anders anordnen.
Im Alltag ist das selten eine Frage der Heizleistung. Häufiger sind es drei Dinge: Die Heizung startet morgens zu spät, ein Platz steht direkt an einer kalten Glasfläche, oder ein Lüftungsauslass bläst auf den Nacken. Gegen das erste hilft eine andere Zeitschaltung, gegen die beiden anderen hilft nur ein anderer Platz.
Wer Arbeitsplätze verschiebt, sollte das Licht gleich mitdenken: Ein Tisch, der vom Fenster wegrückt, braucht oft eine Arbeitsplatzleuchte, damit es nach der ASR A3.4 für Beleuchtung im Büro hell genug bleibt.
Ab welcher Temperatur im Büro muss der Arbeitgeber handeln?
Die ASR A3.5 nennt keine Höchsttemperatur, aber drei Schwellen. Über 26 °C soll der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, über 30 °C muss er wirksame Maßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung treffen. Über 35 °C ist der Raum für die Dauer der Überschreitung ohne Maßnahmen wie bei Hitzearbeit als Arbeitsraum ungeeignet.
| Lufttemperatur im Raum | Was die ASR A3.5 vorsieht |
|---|---|
| bis +26 °C | Normalbereich; heizt Sonne durch die Fenster den Raum darüber hinaus auf, ist ein geeigneter Sonnenschutz nötig |
| über +26 °C | Arbeitgeber soll Maßnahmen ergreifen; geeignete Getränke sollen bereitgestellt werden |
| über +30 °C | Arbeitgeber muss wirksame Maßnahmen nach Gefährdungsbeurteilung treffen; Getränke müssen bereitgestellt werden |
| über +35 °C | Raum ohne Maßnahmen wie bei Hitzearbeit als Arbeitsraum ungeeignet |
Quelle: ASR A3.5 „Raumtemperatur“, Abschnitt 4.4 und Tabelle 4, Stand März 2022
Die Reihenfolge der Maßnahmen ist festgelegt: erst technische, dann organisatorische, zuletzt solche, die bei der einzelnen Person ansetzen. Die ASR nennt Beispiele, darunter den Sonnenschutz auch nach Feierabend geschlossen zu halten, frühmorgens und nachts zu lüften, die Arbeitszeit zu verschieben, die Kleiderordnung zu lockern und – seit der Änderung 2022 ausdrücklich – Ventilatoren auf dem Tisch, am Boden oder an der Decke.
Gibt es Hitzefrei im Büro?
Nein, einen Anspruch auf Hitzefrei kennt das Arbeitsrecht nicht. Die Pflicht liegt beim Arbeitgeber: Er muss den Raum so herrichten oder die Arbeit so organisieren, dass die Schwellen der ASR A3.5 eingehalten werden. Wer eigenmächtig nach Hause geht, riskiert arbeitsrechtliche Folgen.
Für den Arbeitgeber ist das kein Grund, die Frage liegen zu lassen. Ab 30 °C ist er in der Pflicht, und die günstigsten Maßnahmen – Sonnenschutz, Lüften, Arbeitszeit – funktionieren nur, wenn sie vor der ersten Hitzewelle geplant sind.
Gegen 32 Grad im Juli hilft am meisten, was man im Februar entschieden hat.
Welche Luftfeuchtigkeit ist im Büro richtig?
Eine feste Untergrenze für die Luftfeuchtigkeit gibt es im Arbeitsschutz nicht. Die ASR A3.6 „Lüftung“ nennt aber Höchstwerte, damit es nicht schwül wird: bei 20 °C bis 80 Prozent relative Luftfeuchte, bei 22 °C bis 70, bei 24 °C bis 62 und bei 26 °C bis 55 Prozent.
Im Winter ist eher das Gegenteil das Thema: Heizungsluft ist trocken, und viele klagen über trockene Augen am Bildschirm. Häufiges, kurzes Stoßlüften hilft gegen verbrauchte Luft mehr als gegen Trockenheit. Als Maß für verbrauchte Luft dient der CO₂-Gehalt: Unter 1.000 ppm sieht die ASR A3.6 keinen Handlungsbedarf, zwischen 1.000 und 2.000 ppm soll das Lüften überprüft werden, darüber braucht es weitergehende Maßnahmen.
Was die Raumplanung für die Temperatur tun kann
Ein großer Teil der Temperaturprobleme im Büro ist ein Platzproblem. Wer direkt an einer Glasfassade nach Süden sitzt, schwitzt im Sommer und friert im Winter, während der Kollege drei Meter weiter innen von beidem wenig merkt. Die ASR verlangt außerdem, direkte Sonne auf dem einzelnen Arbeitsplatz aus ergonomischen Gründen zu vermeiden.
Deshalb gehört der Blick auf Himmelsrichtung, Heizkörper, Lüftungsauslässe und Sonnenschutz an den Anfang einer Büroplanung, nicht ans Ende. Bildschirmplätze stehen am besten parallel zum Fenster, nicht davor und nicht mit dem Rücken dazu. Ruhige Fokusplätze passen oft besser an die Innenseite, Besprechungs- und Pausenbereiche vertragen die Fensterfront. Und wer viele Plätze teilt, etwa beim Desk Sharing, kann die schwierigen Plätze im Sommer einfach freilassen.
HÖLL in Baden-Baden plant Arbeitswelten mit Unternehmen in Mittelbaden vom ersten Workshop bis zur fertigen Fläche – die Anordnung der Plätze zu Fenster und Heizung gehört dazu. Wie dieser Weg aussieht, zeigt die Seite Arbeitswelten planen mit HÖLL. Welche Tische, Stellwände und Arbeitsplatzleuchten infrage kommen, wenn Plätze umziehen, steht in der Übersicht Büromöbel und Arbeitsplatzausstattung von HÖLL.
Checkliste: Raumtemperatur im Büro prüfen
Checkliste: Raumtemperatur nach ASR A3.5 prüfen
Winter
- Mindestens 20 °C an sitzenden Arbeitsplätzen, gemessen in 0,6 m Höhe
- Mindestens 21 °C in Pausen-, Sanitär- und Erste-Hilfe-Räumen
- Heizkurve und Zeitschaltung auf Arbeitsbeginn eingestellt, keine Energiekrisen-Einstellung mehr
- Kein Arbeitsplatz direkt an kalter Glasfläche oder unter einem Lüftungsauslass
Sommer
- Sonnenschutz an allen sonnenbeschienenen Fenstern, von den Beschäftigten bedienbar
- Plan für Tage über 26 °C und über 30 °C in der Gefährdungsbeurteilung
- Getränke, Ventilatoren und Lüftungszeiten vorbereitet, bevor die Hitze kommt
Betrieb
- Raumklima in der Gefährdungsbeurteilung erfasst und nach jedem Umzug der Plätze neu bewertet
- Messung mit strahlungsgeschütztem Thermometer am Platz, nicht an der Wand
Fazit
Für das Büro lässt sich die ASR A3.5 auf eine Zeile bringen: mindestens 20 °C am Schreibtisch, 21 °C im Pausenraum, ab 26 °C gegensteuern, ab 30 °C handeln. Ob ein Büro das schafft, entscheidet sich weniger an der Heizung als an der Frage, wo die Plätze stehen. Wer das bei der nächsten Umstellung mitplant, spart sich die jährliche Diskussion ums Thermometer.
Für ein Gespräch über Ihr Büro erreichen Sie das Arbeitswelten-Team von HÖLL über das Kontaktformular Arbeitswelten.
Häufige Fragen zur Temperatur im Büro
Gilt die ASR A3.5 auch im Homeoffice?
Nein. Für Telearbeitsplätze gilt die Arbeitsstättenverordnung nur in Teilen, die Regeln zur Raumtemperatur gehören nicht dazu. Was der Arbeitgeber dort einrichten und prüfen muss, erklärt der Ratgeber zum Telearbeitsplatz.
Ist eine Klimaanlage im Büro Pflicht?
Nein. Die ASR A3.5 schreibt keine Klimaanlage vor. Sie verlangt Maßnahmen, wenn es über 26 °C oder 30 °C wird, und nennt Klimageräte nur als eine Möglichkeit neben Sonnenschutz, Lüften, Ventilatoren und anderen Arbeitszeiten.
Wie warm muss es in der Teeküche sein?
Eine Teeküche, in der man sich nur kurz aufhält, ist kein Pausenraum. Für Pausenräume, in denen die Beschäftigten ihre Pause verbringen, nennt die ASR A3.5 mindestens 21 °C während der Nutzung.
Darf ich bei Kälte im Büro nach Hause gehen?
Ein Recht, einfach zu gehen, regelt die ASR A3.5 nicht. Wird der Mindestwert nicht erreicht, ist der Arbeitgeber in der Pflicht, Abhilfe zu schaffen. Der richtige Weg ist, ihn darauf hinzuweisen, am besten mit Messwerten vom Platz.
Wer misst die Temperatur im Büro?
Verantwortlich ist der Arbeitgeber. In der Praxis messen oft die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder die Haustechnik, nach den Vorgaben der ASR A3.5: am Platz, in 0,6 m Höhe bei sitzender Arbeit, mit einem vor Wärmestrahlung geschützten Thermometer.
Quellen
- Ausschuss für Arbeitsstätten, BAuA: Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“, Ausgabe Juni 2010, zuletzt geändert GMBl 2022, S. 198 – Mindestwerte, Abschnitte 4.1 und 4.4, Tabelle 4
- BAuA: Hohe Raumtemperaturen in Arbeitsstätten
- Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV), Anhang Nummer 3.5
- ASR A3.6 „Lüftung“, BAuA – Höchstwerte der relativen Luftfeuchte, CO₂-Konzentration
- Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV), gültig im Winter 2022/2023