Die ASR A3.4 ist die Technische Regel für Arbeitsstätten „Beleuchtung und Sichtverbindung“, aktuell in der Ausgabe vom Mai 2023. Für Büroarbeit – Schreiben, Lesen, Arbeiten am Bildschirm – verlangt sie mindestens 500 Lux im Bereich des Arbeitsplatzes, mindestens 300 Lux im Umfeld und Leuchten mit einem Farbwiedergabeindex von mindestens Ra 80. Dazu kommen zwei Pflichten, die oft vergessen werden: genug Tageslicht und ein Blick nach draußen.
Wie viel davon im eigenen Büro ankommt, merkt man jetzt im Herbst. Nach der Zeitumstellung brennt am späten Nachmittag überall das Licht, und plötzlich fällt auf, welcher Platz im Schatten liegt, wo der Bildschirm spiegelt und welche Ecke nie richtig hell wird. Dieser Ratgeber geht die Fragen durch, die sich dann stellen – mit den Werten aus dem Regelwerk selbst.
500 Lux
ist der Mindestwert der Beleuchtungsstärke für Schreiben, Lesen und Datenverarbeitung im Büro, mit einem Farbwiedergabeindex von mindestens Ra 80. Quelle: ASR A3.4, Anhang 3, Nr. 4.2, Ausgabe Mai 2023
Inhaltsverzeichnis
- Was regelt die ASR A3.4?
- Wie viel Lux braucht ein Büroarbeitsplatz?
- Was gilt für das Umfeld des Schreibtischs?
- Reicht eine Schreibtischleuchte?
- Wie vermeidet man Blendung am Bildschirm?
- Muss jedes Büro ein Fenster haben?
- Wie prüft man, ob das Licht reicht?
- Checkliste: Licht im Büro prüfen
- Häufige Fragen
Was regelt die ASR A3.4?
Die ASR A3.4 legt fest, wie Arbeitsstätten beleuchtet sein müssen – mit Tageslicht, mit künstlichem Licht und mit einer Sichtverbindung nach außen. Sie konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung: Wer die Werte einhält, darf davon ausgehen, dass er die Verordnung erfüllt. Wer eine andere Lösung wählt, muss mindestens denselben Schutz erreichen.
Die Ausgabe vom Mai 2023 hat die Fassung von 2011 abgelöst. Neu ist vor allem der Teil zur Sichtverbindung nach außen, die in der Arbeitsstättenverordnung schon seit Dezember 2016 steht. Die Regel enthält außerdem einen Satz, den Planer kennen sollten: Normen für Beleuchtungsanlagen können von ihr abweichen, und für den Arbeitsschutz gilt die ASR.
Für ein Büro sind fünf Punkte entscheidend: wie hell der Arbeitsplatz ist, wie hell sein Umfeld ist, wie gleichmäßig das Licht verteilt ist, ob etwas blendet und ob man nach draußen sehen kann. Die folgenden Abschnitte gehen sie der Reihe nach durch.
Wie viel Lux braucht ein Büroarbeitsplatz?
Ein Büroarbeitsplatz, an dem geschrieben, gelesen oder am Bildschirm gearbeitet wird, braucht nach ASR A3.4 mindestens 500 Lux. Das ist ein Mindestwert, der im Betrieb erreicht werden muss, nicht nur am Tag der Installation. Für andere Tätigkeiten im Büro nennt Anhang 3 eigene Werte.
| Bereich oder Tätigkeit | Mindestwert Beleuchtungsstärke | Mindestwert Farbwiedergabe |
|---|---|---|
| Schreiben, Lesen, Datenverarbeitung | 500 lx | Ra 80 |
| Technisches Zeichnen von Hand | 750 lx | Ra 80 |
| Ablegen, Kopieren | 300 lx | Ra 80 |
| Empfangstheke | 300 lx | Ra 80 |
| Archive | 200 lx | Ra 80 |
| Teeküche, Pausenraum | 200 lx | Ra 80 |
| Flure ohne Fahrzeugverkehr | 50 lx | – |
Quelle: ASR A3.4, Anhang 3, Nr. 1.1, 3.1, 3.2, 3.12 und 4.1 bis 4.4, Ausgabe Mai 2023
Zwei Zusätze stehen nicht in der Tabelle, gehören aber dazu. An keiner Stelle im Bereich des Arbeitsplatzes darf das Licht unter das 0,6-Fache des Mittelwerts fallen, und der dunkelste Punkt darf nicht dort liegen, wo die Hauptarbeit passiert. Und weil man im Büro auch Gesichter und senkrechte Flächen sieht, nennt die Regel für Büroarbeitsplätze eine mittlere vertikale Beleuchtungsstärke von mindestens 175 Lux. Bewährt hat sich ein Verhältnis von vertikalem zu horizontalem Licht von mindestens 1 zu 3.
Was gilt für das Umfeld des Schreibtischs?
Rund um einen Arbeitsplatz mit 500 Lux muss die mittlere Beleuchtungsstärke mindestens 300 Lux betragen. Die ASR nennt diesen Streifen Umgebungsbereich. Er soll verhindern, dass ein hell erleuchteter Tisch in einem dunklen Raum steht – das Auge müsste sich bei jedem Blick vom Papier zur Tür neu einstellen.
Auch im Umgebungsbereich darf kein Punkt unter die Hälfte seines Mittelwerts fallen. Daraus ergibt sich ein Bild in drei Stufen: am hellsten der Arbeitsplatz, etwas weniger hell das Umfeld, deutlich dunkler, aber nicht finster, der Flur.
Wer neu plant, kann zwei Wege gehen. Bei der raumbezogenen Beleuchtung wird der ganze Raum mindestens auf den Wert des Umgebungsbereichs gebracht, und an jedem Platz sorgt zusätzliches Licht für die 500 Lux. Das passt, wenn noch nicht feststeht, wo die Tische stehen, oder wenn sie öfter umziehen – etwa beim Desk Sharing. Bei der arbeitsplatzbezogenen Beleuchtung wird das Licht auf feste Plätze geplant. Das spart Energie, verlangt aber, dass die Möbel auch dort bleiben.
Reicht eine Schreibtischleuchte?
Als einzige Lichtquelle nein, als Ergänzung oft ja. Die ASR verlangt, dass der Raum um den Arbeitsplatz ebenfalls ausreichend hell ist; eine Leuchte am Tisch allein schafft das nicht. Zusammen mit einer Grundbeleuchtung ist eine Arbeitsplatzleuchte aber genau das Werkzeug, das die Regel für höhere Ansprüche vorsieht.
Die ASR erlaubt ausdrücklich, Werte über 500 Lux nur auf den Teilflächen zu erreichen, auf die es ankommt, zum Beispiel mit zusätzlichen Arbeitsplatzleuchten. Sie nennt auch einen Grund dafür: Das Sehvermögen lässt mit dem Alter nach, und ältere Beschäftigte können mehr Licht und weniger Blendung brauchen. Eine Leuchte, die jeder an seinem Platz selbst heller oder dunkler stellen kann, löst das ohne Umbau der Decke.
Praxis-Tipp
Fragen Sie im Team, wer abends eine eigene Lampe von zu Hause mitgebracht hat oder die Jalousie tagsüber nie hochzieht. Beides sind die ehrlichsten Hinweise auf zu wenig Licht oder zu viel Blendung, und sie kosten keine Messung.
HÖLL plant Licht als Teil des Raums mit, zusammen mit Möbeln, Akustik und Technik. Welche Arbeitsplatzleuchten, Tische und Stühle dafür infrage kommen – darunter Leuchten des Herstellers Waldmann –, zeigt die Übersicht Büromöbel und Arbeitsplatzausstattung von HÖLL.
Wie vermeidet man Blendung am Bildschirm?
Blendung entsteht, wenn eine Lichtquelle zu hell ist oder sich in einer glänzenden Fläche spiegelt, etwa im Bildschirm. Die ASR A3.4 verlangt, störende Blendung zu minimieren und Blendung, die zu Unfällen führen kann, zu vermeiden. Die wirksamsten Mittel sind die Wahl und Anordnung der Leuchten, helle Decken und Wände und matte Oberflächen.
Gegen die Sonne helfen Jalousien, Rollos oder Lamellen. Die ASR stellt dabei klar: Solche Systeme schränken die Sichtverbindung nach außen nicht ein, wenn man sie zurückziehen kann, und die Beschäftigten sollen sie selbst bedienen können. Ein fest montierter Sonnenschutz, der den Blick dauerhaft verstellt, zählt dagegen nicht als Fensterfläche.
Viel bringt die Stellung des Schreibtischs. Steht der Bildschirm so, dass man parallel zum Fenster blickt, fällt das Tageslicht seitlich ein und spiegelt weder im Monitor noch blendet es von vorn. Welche Maße und Abstände die ASR A6 für den Bildschirmarbeitsplatz sonst vorgibt, steht im Ratgeber Ergonomischer Arbeitsplatz nach ASR A6.
Wer abends eine Lampe von zu Hause mitbringt, sagt mehr über die Beleuchtung als jede Messung.
Muss jedes Büro ein Fenster haben?
Ja, für Räume, in denen dauerhaft gearbeitet wird, verlangt die Arbeitsstättenverordnung eine Sichtverbindung nach außen. Die ASR A3.4 sagt, wie groß sie sein muss: In Räumen bis 600 m² mindestens ein Zehntel der Grundfläche, in größeren Räumen mindestens 60 m². Dazu nennt sie eine Mindestfläche von 1,25 m² bei bis zu 5 m Raumtiefe und 1,50 m² bei tieferen Räumen.
Für Bestandsräume gibt es eine Übergangsregel. Räume ohne Sichtverbindung, die bis zum 3. Dezember 2016 eingerichtet waren oder mit deren Einrichtung bis dahin begonnen wurde, dürfen weiter betrieben werden, bis sie wesentlich erweitert oder umgebaut werden. Wesentlich ist ein Umbau, wenn man dabei auch ein Fenster herstellen könnte, etwa bei Arbeiten an der Außenwand. Wer also ohnehin umbaut, sollte diese Frage gleich mit klären.
Ausnahmen nennt die Regel ebenfalls, zum Beispiel für Räume, in denen sich Beschäftigte in der Regel nicht länger als zwei Stunden am Tag aufhalten – Archive, Lager, Teeküchen. Für ausreichend Tageslicht gilt: Ein Tageslichtquotient über 2 Prozent am Arbeitsplatz oder ein Verhältnis von Fenster- zu Grundfläche von mindestens 1 zu 10. Fensternahe Arbeitsplätze sind zu bevorzugen.
Wie prüft man, ob das Licht reicht?
Mit einem Beleuchtungsstärke-Messgerät, das mindestens der Klasse C nach DIN 5035 Teil 6 entspricht, gemessen bei Dunkelheit oder mit herausgerechnetem Tageslicht. Die Messpunkte werden möglichst gleichmäßig über den Bereich des Arbeitsplatzes verteilt. So schreibt es die ASR A3.4 für eine orientierende Messung vor.
Messen lohnt sich vor allem in drei Momenten: wenn Schreibtische umgestellt werden, wenn sich Farben oder Oberflächen im Raum ändern und wenn eine Anlage älter wird. Die Regel nennt alle drei. Leuchten verlieren durch Alterung und Verschmutzung an Helligkeit, und ein Arbeitsplatz, der bei der Abnahme 520 Lux hatte, kann nach einigen Jahren unter dem Mindestwert liegen. Genau dafür verlangt die ASR eine regelmäßige Prüfung und Instandhaltung – und saubere Fenster, damit das Tageslicht nicht verloren geht.
Wird eine Beleuchtung auf LED umgestellt oder ein Büro neu aufgeteilt, gehört das Licht in die Gefährdungsbeurteilung. Wo in bestehenden Räumen die Werte nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreichbar wären, muss der Arbeitgeber die betroffenen Plätze einzeln beurteilen und andere Maßnahmen treffen, etwa effizientere Leuchtmittel oder kürzere Wartungsintervalle.
Checkliste: Licht im Büro prüfen
Checkliste: Licht im Büro nach ASR A3.4 prüfen
Arbeitsplatz
- Mindestens 500 Lux an Schreib-, Lese- und Bildschirmplätzen, gemessen im Betrieb
- Kein Punkt im Bereich des Arbeitsplatzes unter dem 0,6-Fachen des Mittelwerts
- Leuchten mit Farbwiedergabe Ra 80 oder besser
- Arbeitsplatzleuchten dort, wo jemand mehr Licht braucht
Raum
- Mindestens 300 Lux im Umfeld der Arbeitsplätze
- Bildschirme parallel zum Fenster, keine Spiegelungen von Leuchten
- Sonnenschutz vorhanden, rückziehbar und von den Beschäftigten bedienbar
- Sichtverbindung nach außen in allen Räumen, in denen dauerhaft gearbeitet wird
Betrieb
- Licht in der Gefährdungsbeurteilung erfasst
- Nach jedem Umstellen der Tische geprüft, ob die Beleuchtung noch passt
- Leuchten und Fenster regelmäßig gereinigt, defekte Leuchtmittel sofort getauscht
- Messung mit einem Gerät der Klasse C, bei Dunkelheit
Fazit
Die ASR A3.4 lässt sich auf eine Formel bringen: 500 Lux am Schreibtisch, 300 Lux drumherum, Leuchten mit Ra 80, keine Blendung und ein Fenster nach draußen. Ob ein Büro das schafft, zeigt sich nicht am Datenblatt der Leuchten, sondern an einem dunklen Nachmittag im November, wenn alle Tische besetzt sind. Wer dann nachmisst und nachsteuert, erfüllt die Regel und hat ein Büro, in dem sich besser arbeiten lässt.
HÖLL in Baden-Baden plant Arbeitswelten mit Unternehmen in Mittelbaden vom ersten Workshop bis zur fertigen Fläche, Licht eingeschlossen. Wie dieser Weg aussieht, zeigt die Seite Arbeitswelten planen mit HÖLL; im Showroom in Baden-Baden lässt sich Licht am Arbeitsplatz erleben, bevor es geplant wird. Für ein Gespräch über Ihr Büro erreichen Sie das Team über das Kontaktformular Arbeitswelten.
Häufige Fragen zur ASR A3.4
Gilt noch die ASR A3.4 von 2011?
Nein. Die Ausgabe vom Mai 2023 hat die Fassung von April 2011 ersetzt. Sie heißt „Beleuchtung und Sichtverbindung“ und enthält erstmals ausführliche Regeln zur Sichtverbindung nach außen.
Schreibt die ASR A3.4 eine Lichtfarbe vor?
Nein. Die ASR A3.4 nennt Mindestwerte für die Beleuchtungsstärke und den Farbwiedergabeindex, im Büro Ra 80, aber keine Farbtemperatur. Welche Lichtfarbe passt, ist eine Frage der Planung und des Raums.
Gilt die ASR A3.4 auch im Homeoffice?
Für Telearbeitsplätze gilt die Arbeitsstättenverordnung nur eingeschränkt. Was der Arbeitgeber dort einrichten und prüfen muss, erklärt der Ratgeber zum Telearbeitsplatz.
Wie hell muss ein Flur im Büro sein?
Flure und Verkehrsflächen ohne Fahrzeugverkehr brauchen nach Anhang 3 der ASR A3.4 mindestens 50 Lux, im Bereich von Absätzen und Stufen 100 Lux.
Was passiert, wenn ein Bestandsbüro die Werte nicht schafft?
Wäre der Aufwand in einer bestehenden Arbeitsstätte offensichtlich unverhältnismäßig, muss der Arbeitgeber die betroffenen Plätze in der Gefährdungsbeurteilung einzeln bewerten und andere Maßnahmen treffen, etwa effizientere Leuchtmittel oder kürzere Wartungsintervalle.
Quellen
- Ausschuss für Arbeitsstätten, BAuA: Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“, Ausgabe Mai 2023 – Abschnitte 2, 4.2, 5.1, 5.2, 6.1 bis 6.4, 9 und Anhänge 1 bis 3
- Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV), Anhang Nummer 3.4
- DGUV Information 215-442 „Beleuchtung im Büro“
- ASR A6 „Bildschirmarbeit“, BAuA