Seit Ende Juni 2026 kursiert eine verkürzte Version dieser Nachricht: „KI-Schulungspflicht wird abgeschafft.” Das ist nicht ganz richtig — und wer sich jetzt allein auf diese Schlagzeile verlässt, trifft möglicherweise die falsche Entscheidung. Der Digital Omnibus, den der Rat der EU am 29. Juni 2026 final gebilligt hat, verändert Art. 4 EU AI Act tatsächlich spürbar. Er schafft die Vorschrift aber nicht ab.
Dieser Artikel ordnet den aktuellen Rechtsstand ein (Stand: Anfang Juli 2026), erklärt, was sich konkret ändert, und zeigt, warum strukturierte KI-Schulung für den Mittelstand trotzdem sinnvoll bleibt — unabhängig davon, wie der Gesetzestext am Ende genau lautet.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Da sich das Gesetzgebungsverfahren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in der Schlussphase befindet, empfehlen wir bei konkreten Compliance-Entscheidungen zusätzlich anwaltlichen Rat einzuholen.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist Art. 4 EU AI Act (KI-Kompetenz)?
- Der bisherige Rechtsstand: Pflicht seit Februar 2025
- Was der Digital Omnibus jetzt ändert (Stand Juli 2026)
- Gilt jetzt also gar nichts mehr?
- Warum strukturierte KI-Schulung trotzdem sinnvoll bleibt
- Fristen im Überblick
- Was ein KI-Schulungskonzept enthalten sollte
- Häufige Fehler
- Fazit
- Häufige Fragen
Was ist Art. 4 EU AI Act (KI-Kompetenz)?
Art. 4 der EU-Verordnung 2024/1689 (kurz: EU AI Act) verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz” bei ihrem Personal und anderen Personen sicherzustellen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Gemeint ist damit ausdrücklich nicht nur der Einsatz eigener KI-Produkte — auch ein Unternehmen, das lediglich ChatGPT, Copilot oder Gemini im Arbeitsalltag einsetzt, gilt in der Regel als „Betreiber” und fällt unter die Vorschrift.
Die Norm selbst nennt keine feste Stundenzahl oder ein vorgeschriebenes Format. Sie verlangt, dass das Kompetenzniveau zum jeweiligen technischen Wissen, der Erfahrung und dem Kontext der Nutzung passt — je risikoreicher der Einsatz, desto höher die Anforderung.
Der bisherige Rechtsstand: Pflicht seit Februar 2025
Der EU AI Act ist am 1. August 2024 in Kraft getreten, einzelne Vorschriften gelten aber zeitversetzt. Art. 4 zählt zu den am frühesten anwendbaren Regelungen und gilt bereits seit dem 2. Februar 2025 — deutlich früher als die meisten anderen Pflichten des Gesetzes, die erst 2026 bis 2028 greifen. In der ursprünglichen Fassung war die Formulierung eindeutig: Anbieter und Betreiber müssen ein ausreichendes Kompetenzniveau „sicherstellen” (englisch: ensure). Das ist eine Ergebnispflicht, keine bloße Bemühenspflicht.
Ab dem 2. August 2026 beginnt zusätzlich die aktive Marktüberwachung durch die zuständigen nationalen Behörden nach Art. 70 EU AI Act — dieses Datum ändert sich durch den Digital Omnibus nicht.
Was der Digital Omnibus jetzt ändert (Stand Juli 2026)
Das EU-Parlament hat den sogenannten „Digital Omnibus on AI” — ein Vereinfachungspaket zum AI Act — am 16. Juni 2026 in erster Lesung angenommen. Der Rat der EU gab am 29. Juni 2026 sein finales grünes Licht. Zum Zeitpunkt dieses Artikels steht die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt noch aus; mehrere auf EU-Recht spezialisierte Kanzleien rechnen damit für Juli 2026. Die Verordnung tritt drei Tage nach Veröffentlichung in Kraft.
Inhaltlich verschiebt der Digital Omnibus vor allem die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme (eigenständige Systeme nach Anhang III von August 2026 auf Dezember 2027, produkteingebettete Systeme nach Anhang I von August 2027 auf August 2028). Für unser Thema relevanter ist eine kleinere, aber wichtige Änderung an Art. 4 selbst:
| Kriterium | Bisherige Fassung (seit Feb. 2025) | Nach Digital Omnibus (voraussichtlich ab Juli 2026) |
|---|---|---|
|
Wortlaut Art der Pflicht |
Unternehmen müssen KI-Kompetenz „sicherstellen” (ensure) | Unternehmen sollen die Entwicklung von KI-Kompetenz „fördern/unterstützen” (support) |
|
Charakter Rechtsnatur |
Ergebnispflicht mit Sanktionsdruck | Bemühens-/Förderpflicht, ohne eigenständigen harten Sanktionsmechanismus |
|
Verantwortung Wer treibt es voran? |
Primär das einzelne Unternehmen | Stärker geteilt: Mitgliedstaaten und EU-Kommission sollen Förderprogramme, Leitlinien und Initiativen bereitstellen |
|
Nachweispflicht Muss dokumentiert werden? |
Faktisch ja, insbesondere für Kontrollen ab August 2026 | Wird gelockert — aber verschwindet nicht vollständig |
Kurz zusammengefasst: Die Pflicht wird spürbar weicher formuliert und der Druck durch eine unmittelbare, an Art. 4 gekoppelte Sanktionierung sinkt. Sie verschwindet aber nicht — die Verantwortung, KI-Kompetenz im Unternehmen aktiv zu fördern, bleibt im Gesetzestext verankert.
Gilt jetzt also gar nichts mehr?
Nein — und das aus mehreren voneinander unabhängigen Gründen, die mit dem AI Act selbst gar nichts zu tun haben:
- DSGVO Art. 32: Wer sensible oder personenbezogene Daten unstrukturiert in öffentliche KI-Tools eingibt, verstößt möglicherweise gegen die Pflicht zu „geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen” — unabhängig vom AI Act.
- Geschäftsführerhaftung (§ 43 GmbHG): Die allgemeine Sorgfaltspflicht der Geschäftsleitung verlangt, erkennbare Risiken im Unternehmen — dazu zählt unkontrollierter KI-Einsatz — angemessen zu adressieren. Das gilt unabhängig davon, wie Art. 4 EU AI Act am Ende formuliert ist.
- EU-Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853: Muss bis zum 9. Dezember 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden und führt eine verschuldensunabhängige Haftung für Software und KI-Systeme ein, ohne den bisherigen Haftungshöchstbetrag von 85 Mio. €. Das betrifft primär Hersteller, kann aber auch für Unternehmen relevant werden, die KI-gestützte Produkte oder Entscheidungen an Kunden weitergeben.
- Praktisches Risiko: Ein Mitarbeitender, der ungeprüft KI-generierte Inhalte in Kundenkommunikation, Angebote oder Verträge übernimmt, erzeugt ein Haftungsrisiko, das keine Gesetzesänderung der Welt beseitigt.
Warum strukturierte KI-Schulung trotzdem sinnvoll bleibt
Checkliste: Gründe für ein Schulungskonzept — unabhängig vom Gesetzestext
Mit anderen Worten: Der regulatorische Druck sinkt, der wirtschaftliche und haftungsrechtliche Grund für strukturierte Schulung bleibt bestehen — nur dass er jetzt aus mehreren Richtungen statt aus einer einzigen kommt.
„Unser Vorteil: Wir kennen unsere Kunden und ihre IT seit Jahren. Deshalb bauen wir kein Schulungsprogramm von der Stange — sondern eines, das zu Ihrem Unternehmen, Ihren Tools und Ihrem Team passt.“
Fristen im Überblick
| Datum | Was passiert |
|---|---|
| 2. Februar 2025 | Art. 4 EU AI Act (KI-Kompetenz) wird anwendbar |
| 16. Juni 2026 | EU-Parlament nimmt Digital Omnibus in erster Lesung an |
| 29. Juni 2026 | Rat der EU erteilt finale Zustimmung |
| Juli 2026 (erwartet) | Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, Inkrafttreten 3 Tage danach |
| 2. August 2026 | Nationale Marktüberwachungsbehörden nehmen Kontrollen nach Art. 70 auf |
| 9. Dezember 2026 | Umsetzungsfrist EU-Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 |
| 2. Dezember 2027 | Neue Frist für Hochrisiko-KI, eigenständige Systeme (Anhang III) |
Was ein KI-Schulungskonzept enthalten sollte
Unabhängig vom exakten Gesetzeswortlaut hat sich in der Praxis ein Mindeststandard etabliert, an dem sich auch Aufsichtsbehörden und Auditoren orientieren:
- Schriftliche KI-Nutzungsrichtlinie: Was ist erlaubt, was nicht, welche Tools sind freigegeben.
- Rollenspezifische Schulung: Ein Vertriebsteam braucht andere Inhalte als die Buchhaltung — eine Generik-Schulung für alle reicht Aufsichtsbehörden erfahrungsgemäß nicht.
- Dokumentierter Nachweis: Teilnahmebestätigung pro Person, nicht nur ein pauschaler Vermerk „Team geschult”.
- Regelmäßigkeit: KI-Tools und Risiken entwickeln sich schnell — eine einmalige Schulung veraltet innerhalb weniger Monate.
- Praxisbezug: Übungen am eigenen Unternehmenskontext statt generischer Beispiele.
Häufige Fehler
- Abwarten, bis der Omnibus final im Amtsblatt steht: Die grundlegende Richtung ist seit der Trilog-Einigung klar, unkontrollierter KI-Einsatz bleibt in der Zwischenzeit ein Risiko.
- Ein einzelnes PDF als „Richtlinie” verteilen: Ohne Schulung und Verständnis bleibt das Papier ohne Wirkung — und ohne Nachweiswert.
- Nur die IT-Abteilung schulen: KI wird in Vertrieb, Marketing und Verwaltung genauso genutzt wie in der IT.
- Tool-Verbote statt Enablement: Verbote verschieben die Nutzung ins Verborgene (private Accounts, Schatten-IT), sie lösen das Grundproblem nicht.
Fazit: Weicher formuliert, nicht erledigt
Der Digital Omnibus nimmt der KI-Kompetenzpflicht ihre schärfste Kante — die unmittelbare Kopplung von Nichteinhaltung an Sanktionsdruck. Er beseitigt aber weder die grundsätzliche gesetzliche Erwartung noch die davon unabhängigen Gründe, warum strukturierte KI-Schulung für den Mittelstand sinnvoll ist: DSGVO, Geschäftsführer-Sorgfaltspflicht und ganz praktisch der Wettbewerbsvorsprung durch ein Team, das KI sicher und wirksam einsetzt.
Das HÖLL KI-Trainingsprogramm vermittelt genau das in vier Live-Modulen: von der KI-Kompetenz-Dokumentation über eine DSGVO-konforme Arbeitsumgebung bis zur eigenen KI-Nutzungsrichtlinie — inklusive Schulungszertifikat als dokumentierter Nachweis.
Häufige Fragen zur KI-Kompetenzpflicht
Muss ich mein Team jetzt noch schulen, wenn die Pflicht abgeschwächt wird?
Ja, das empfehlen wir weiterhin. Die gesetzliche Erwartung wird zwar weicher formuliert, verschwindet aber nicht vollständig. Unabhängig davon bleiben DSGVO-Anforderungen, die allgemeine Sorgfaltspflicht der Geschäftsführung und das praktische Haftungsrisiko durch unkontrollierten KI-Einsatz bestehen — diese Gründe ändert der Digital Omnibus nicht.
Ab wann gilt die neue, abgeschwächte Fassung von Art. 4?
Der Rat der EU hat den Digital Omnibus am 29. Juni 2026 final gebilligt. Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt stand zum Zeitpunkt dieses Artikels noch aus, wird aber für Juli 2026 erwartet. Die Verordnung tritt drei Tage nach Veröffentlichung in Kraft.
Gilt Art. 4 EU AI Act auch, wenn wir nur ChatGPT oder Microsoft Copilot nutzen?
Ja. Auch Unternehmen, die keine eigenen KI-Systeme entwickeln, sondern nur Standard-Tools wie ChatGPT, Copilot oder Gemini einsetzen, gelten in der Regel als „Betreiber” im Sinne des AI Act und fallen unter Art. 4.
Was passiert am 2. August 2026?
Ab diesem Datum nehmen die nationalen Marktüberwachungsbehörden nach Art. 70 EU AI Act aktiv ihre Kontrolltätigkeit auf. Dieses Datum ist durch den Digital Omnibus nicht verschoben worden.