Ein Mitarbeitender übernimmt einen KI-generierten Vertragstext ungeprüft. Er ist falsch. Wer haftet jetzt — das Unternehmen, die Geschäftsführung oder er selbst? Eine pauschale Antwort gibt es nicht, aber eine klare Systematik. Dieser Artikel ordnet ein, wofür Unternehmen, Geschäftsführung und einzelne Mitarbeitende jeweils geradestehen — auf Basis des aktuellen Rechtsstands.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung für den Einzelfall. Bei konkreten Haftungsfragen empfehlen wir, anwaltlichen Rat einzuholen.
Inhaltsverzeichnis
- Das Grundprinzip: Das Unternehmen haftet nach außen
- Warum die Haftung häufig bei der Geschäftsführung landet
- Aktuelles Beispiel: Die LG-München-Entscheidung zu Google AI Overviews
- Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie ab Dezember 2026
- Haftet auch der einzelne Mitarbeitende?
- Typische Risikoszenarien im Arbeitsalltag
- Wie Sie sich als Geschäftsführung absichern
- Fazit
- Häufige Fragen
Das Grundprinzip: Das Unternehmen haftet nach außen
Handelt ein Mitarbeitender in Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit — etwa indem er ein KI-generiertes Angebot verschickt oder einen KI-unterstützten Vertragstext verwendet — haftet grundsätzlich das Unternehmen gegenüber Kunden und Geschäftspartnern, nicht die einzelne Person. Das gilt unabhängig davon, ob der Fehler durch einen Menschen oder durch eine KI-gestützte Vorarbeit entstanden ist — die KI ist rechtlich ein Werkzeug, keine eigene Haftungsperson.
Warum die Haftung häufig bei der Geschäftsführung landet
Nach außen haftet das Unternehmen, nach innen kann die Geschäftsführung in die Pflicht genommen werden. § 43 GmbHG verpflichtet Geschäftsführer zur Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns. Wird ein erkennbares Risiko — wie unkontrollierter, ungeschulter KI-Einsatz im gesamten Team — nicht angemessen adressiert, kann das im Schadensfall als Organisationsverschulden gewertet werden. Vereinfacht: Wer wusste oder hätte wissen müssen, dass ungeschulte Mitarbeitende KI-Ergebnisse ungeprüft übernehmen, und keine Maßnahmen ergriffen hat, trägt ein höheres persönliches Risiko als eine Geschäftsführung, die dokumentiert Schulung, Richtlinien und Kontrollprozesse eingeführt hat.
Aktuelles Beispiel: Die LG-München-Entscheidung zu Google AI Overviews
Wie schnell KI-Haftung praktisch relevant wird, zeigt eine aktuelle Entscheidung: Das Landgericht München I hat am 28. Mai 2026 (Az. 26 O 869/26) entschieden, dass Google für falsche, ehrverletzende Behauptungen in seiner KI-generierten Suchzusammenfassung „AI Overviews“ unmittelbar als sogenannter Täter haftet — und sich nicht auf die sonst üblichen Haftungsprivilegien für Suchmaschinen berufen kann. Das Gericht sah die von der KI erzeugten Aussagen als eigenen Inhalt von Google an, nicht als bloße Wiedergabe fremder Quellen. Bei Verstößen drohte in diesem Fall ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 €.
Wichtig für die Einordnung: Das Urteil ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig, da Google Berufung einlegen kann. Es zeigt aber eine Tendenz, die auch für Unternehmen relevant ist: Gerichte behandeln KI-generierte Inhalte zunehmend als eigenen Inhalt des Betreibers — nicht als neutrales Werkzeug ohne Verantwortungszuordnung. Übertragen auf den Mittelstand heißt das: Ein Unternehmen, das KI-generierte Texte ungeprüft veröffentlicht oder versendet, kann dafür genauso geradestehen wie für selbst verfasste Inhalte.
Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie ab Dezember 2026
Die EU-Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 muss bis zum 9. Dezember 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Sie führt eine verschuldensunabhängige Haftung für Software und KI-Systeme ein und streicht den bisherigen Haftungshöchstbetrag von 85 Mio. €. Primär betrifft das Hersteller von KI-Systemen — für Unternehmen, die KI-gestützte Produkte, Entscheidungen oder Inhalte an Kunden weitergeben, lohnt sich dennoch ein frühzeitiger Blick auf die eigene Rolle in dieser Kette.
Haftet auch der einzelne Mitarbeitende?
Nach außen in der Regel nicht — hier haftet das Unternehmen. Im Innenverhältnis gilt jedoch das arbeitsrechtliche Prinzip der abgestuften Arbeitnehmerhaftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Mitarbeitende gar nicht, bei mittlerer Fahrlässigkeit anteilig, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann eine volle Haftung in Betracht kommen. Ein Mitarbeitender, der einen offensichtlich falschen KI-generierten Text ungeprüft an einen Kunden verschickt, obwohl die Prüfpflicht in der Richtlinie klar geregelt war, bewegt sich näher an grober Fahrlässigkeit als jemand, der einen subtilen, kaum erkennbaren Fehler übersieht.
Typische Risikoszenarien im Arbeitsalltag
Wo KI-Haftungsrisiken im Mittelstand am häufigsten entstehen
Wie Sie sich als Geschäftsführung absichern
Vollständige Haftungsfreiheit gibt es nicht — aber ein dokumentiertes, konsequent umgesetztes Vorgehen reduziert das persönliche Risiko der Geschäftsführung erheblich und stärkt die eigene Position im Streitfall:
- Schriftliche KI-Nutzungsrichtlinie mit klaren Prüfpflichten vor externer Verwendung.
- Dokumentierte, rollenspezifische Schulung aller Mitarbeitenden, die mit KI arbeiten — nicht nur der IT-Abteilung.
- Zentrale, DSGVO-konforme Plattform statt privater Einzel-Accounts.
- Vier-Augen-Prinzip bei extern versendeten, KI-unterstützten Inhalten mit Vertrags- oder Rechtsrelevanz.
- Regelmäßige Aktualisierung von Richtlinie und Schulung, da sich Tools und Rechtslage schnell ändern.
„Sie sichern sich als Geschäftsführung gegen die Sorgfaltspflicht-Risiken beim KI-Einsatz ab — dokumentiert und nachweisbar. Genau das ist der Kern unseres Trainingsprogramms.“
Fazit: Dokumentierte Sorgfalt ist der beste Schutz
KI-Haftung ist juristisches Neuland, in dem sich Rechtsprechung und Gesetzgebung derzeit parallel weiterentwickeln. Was schon heute feststeht: Geschäftsführer, die erkennbare Risiken durch unkontrollierten KI-Einsatz ignorieren, tragen ein höheres persönliches Risiko als jene, die Schulung, Richtlinie und Kontrollprozesse dokumentiert nachweisen können.
Das HÖLL KI-Trainingsprogramm liefert genau diesen Nachweis — mit einem EU-AI-Act-orientierten Schulungszertifikat, einer dokumentierten KI-Roadmap und einer DSGVO-konformen Arbeitsumgebung für Ihr gesamtes Team.
Häufige Fragen zur KI-Haftung
Haftet mein Unternehmen, wenn ein Mitarbeitender einen KI-Fehler übernimmt?
In der Regel ja — handelt der Mitarbeitende im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit, haftet grundsätzlich das Unternehmen gegenüber Dritten. Im Innenverhältnis kann je nach Grad der Fahrlässigkeit auch eine anteilige Mitarbeiterhaftung in Betracht kommen.
Kann ich als Geschäftsführer persönlich haften?
Ja, unter Umständen. Wird ein erkennbares Organisationsrisiko — etwa fehlende Schulung oder Richtlinie bei unternehmensweitem KI-Einsatz — nicht angemessen adressiert, kann dies als Verletzung der Sorgfaltspflicht nach § 43 GmbHG gewertet werden.
Ist die LG-München-Entscheidung zu Google bereits rechtskräftig?
Nein, Stand Anfang Juli 2026 ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da Google Berufung einlegen kann. Es zeigt aber eine aktuelle richterliche Tendenz, KI-generierte Inhalte als eigenen Inhalt des Betreibers zu behandeln.
Reicht eine mündliche Absprache im Team statt einer schriftlichen Richtlinie?
Aus Nachweisgründen nicht zu empfehlen. Im Streit- oder Schadensfall zählt dokumentierte, nachweisbare Sorgfalt — eine schriftliche Richtlinie mit dokumentierter Schulung ist deutlich belastbarer als eine informelle Absprache.