E-Rechnung wird Pflicht

Unser Service & Support

In allen Fragen von Hard- und Software für Ihre IT- und Print-Anforderungen betrachten wir uns als Servicepartner Ihres Vertrauens. Unsere Experten verfügen über langjährige Erfahrung und tun alles für schnelle, gute Lösungen.

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Ab dem 01.01.2025 wird die E-Rechnung in Deutschland zur Pflicht. Das betrifft den Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen im B2B-Bereich. Als Ihr Digitalisierungspartner sind wir bestens darauf vorbereitet, Sie bei dieser Umstellung zu unterstützen.

Unsere Lösung: das E-Rechnungsarchiv von unserem Partner Starke-DMS®. Diese Software wird mit einer einmaligen Installationspauschale auf Ihrem Server installiert. Nach einer kurzen Einweisung ist das Thema E-Rechnung für Sie erledigt.

IHRE VORTEILE

  • Steigerung der Prozesseffizienz durch die Nutzung von E-Rechnungen
  • Automatisierte Verarbeitung von Rechnungen ermöglicht schnelleren Durchlauf
  • Kosteneinsparung durch Reduzierung des Papierverbrauchs
  • Beschleunigung des Rechnungsversands durch digitale Übermittlung
  • Verbesserung der Compliance und Nachvollziehbarkeit durch standardisiertes Format und Archivierung
  • Fördert die Digitalisierung im Unternehmen
  • Gut für die Umwelt und das Klima, da die Ressource Papier geschont wird

In einem kurzen Video stellen wir Ihnen die Umsetzung der E-Rechnung im Starke-DMS® vor:

GESETZLICHE  ANFORDERUNGEN
VERPFLICHTUNG ZUR E-RECHNUNG AB 2025!

Der Empfang und die Verarbeitung einer E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr ist ohne vorherige Zustimmung bereits ab 1. Januar 2025 im Unternehmen zu ermöglichen.

Im Gegensatz zu früher ist für die Ausstellung der "neuen" E-Rechnung keine Zustimmung des Rechnungsempfängers mehr notwendig. Diese Zustimmung ist nur noch für elektronische Rechnungen erforderlich, die nicht den neuen Anforderungen entsprechen (wie z.B. PDF-Dateien), oder in Situationen, in denen keine E-Rechnungspflicht besteht (wie bei bestimmten steuerfreien Umsätzen oder Kleinbetragsrechnungen).

Beachten Sie: Bei Rechnungen an Endverbraucher (B2C) ist deren Zustimmung weiterhin eine Voraussetzung für die elektronische Rechnungsstellung.

Weiterhin ist das Versenden der E-Rechnung ab 01.01.2025 für alle Unternehmen zulässig. Eine PDF-Datei ist keine E-Rechnung und gilt als "sonstige Rechnung", die spätestens ab 2028 nicht mehr zulässig ist.
 

Was sind gängige Formate?

  • XRechnung
  • ZUGFeRD (Kombination aus PDF-Dokument und XML-Datei)
  • Peppol (Peppol ist ein standardisiertes Netzwerkformat für den Austausch von elektronischen Dokumenten, das eine effiziente und sichere Kommunikation zwischen Unternehmen ermöglicht. Für weitere Infos klick hier!)

 

Wir helfen gerne weiter und unterstützen Sie bei der Integration von E-Rechnungen in Ihre Prozesse!

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine persönliche Beratung.