Je nach dem was für Sie zutrifft können Sie einen Bewilligungsantrag
bei folgenden Institutionen stellen:
Laut Definition: „Jeder Versicherte, bei dem die berufliche Rehabilitation und das notwendige Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung und Erhalt der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes dient.“
Berechtigt sind außerdem Menschen, bei denen wiederholte Arbeitsunfähigkeit auf Grund chronischer Nacken- und Rückenbeschwerden, Bandscheibenvorfälle, Wirbelsäulenschäden oder Krampfadern an Ober- und Unterschenkeln vorliegen.
Unser Tipp:
Reichen Sie die oben genannten Unterlagen möglichst vollständig bei Ihrem Kostenträger (z.B. deutsche Rentenversicherung) ein. Sie verkürzen damit die Bearbeitungszeit. Der Antrag muss vor der Anschaffung eines Hilfsmittels bei Ihrem zuständigen Kostenträger gestellt werden!
Rentenversicherungen: wenn Sie mind. 15 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung oder 5 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung und Heilverfahren mit anschließender Kur (AHB) vorweisen können. Berufsgenossenschaft: Nach Arbeits- oder Wegeunfall, Berufskrankheit. Arbeitsamt: Bei allen Vorfällen unter 15 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung Hauptfürsorgestellen: Für Studenten, Beamte oder Sonderfälle (mind. 50 Prozent GdB oder 30 Prozent mit Gleichstellung)
Bei offenen Fragen zu Anträgen, Bewilligungen, Ablauf und Formularen hilft Ihnen auch die deutsche Rentenversicherung unter der kostenfreien Hotline: 0800-100048070 weiter.
Bei Ihren Fragen rund um ergonomische Bürostühle, höhenverstellbare Tische, qualifizierte Kostenvoranschläge und Ergonomie am Arbeitsplatz sind wir gerne für Sie da!