I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
In allen Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen Beziehungen zwischen der horst höll Büroeinrichtung GmbH, Hubertusstr. 15, 76532 Baden-Baden (im Folgenden: „hh“) mit Kunden in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (im Folgenden:
„Kunden“) gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeine Geschäftsbedingungen und
besondere Bedingungen für Leistungen (im Folgenden: „AGB“). Entgegen stehende und
über die Vertragsbestandteile hinaus gehende Bedingungen und Regelungen des Kunden,
insbesondere in dessen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt,
selbst wenn solche Bedingungen einem Auftrag des Kunden beigefügt werden und die hh
diesen Auftrag durchführt, ohne diesen Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen. Der
Kunde erkennt diese AGB der hh mit Vertragsabschluss, spätestens jedoch mit Entgegennahme
der Lieferung oder Leistung auch für zukünftige Vertragsbeziehungen und vorvertragliche
Beziehungen an, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
2. Auftragsannahme, Auftragsänderungen
2.1 Die Angebote der hh sind insbesondere in Bezug auf Preise und Liefertermine bis zum
Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich
gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2 Alle Katalogpreise und Preise im b2b-Webshop http://shop.hoell.de der hh sind unverbindliche
und frei bleibende Richtpreise.
2.3 Aufträge und Abreden ohne Nutzung der Webshops von hh bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Bestätigung durch die hh in Textform (z.B. E-Mail, Fax, Brief usw.).
2.4 Bei der Nutzung des b2b-Webshops unter http://shop.hoell.de kann der Kunde bei
Durchlaufen des Bestellvorgangs jederzeit Korrekturen an der Bestellung vornehmen, erforderlichenfalls
auch einen Bestellschritt zurückspringen, zuletzt auf der Bestellübersicht
im Warenkorbbereich. Die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss
führen, werden während des Bestellvorgangs angezeigt. Mit Absendung einer Bestellung
durch die Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ im Warenkorbbereich gibt
der Kunde ein verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB ab. Der Eingang und der
Inhalt der Bestellung des Kunden wird von der hh per E-Mail bestätigt und stellt noch keine
Annahme des Auftrags dar. Ein Vertrag zwischen hh und dem Kunden kommt erst zustande,
wenn hh dem Kunden eine Auftragsbestätigung per E-Mail zusendet.
2.5 Auftragsänderungen bedürfen des ausdrücklichen Einverständnisses von hh in Textform
und sind nur möglich, wenn die auftragsbezogene Fertigung beim Hersteller noch
nicht begonnen hat bzw. die Lieferung vom Vorlieferanten noch nicht erfolgt ist. Auftragsänderungen
müssen spätestens 5 Arbeitstage nach Datum der Auftragsbestätigung in
schriftlicher Form vorliegen. Wegen der kurzfristigen Liefertermine sind Änderungen für
Bürobedarfsaufträge nicht möglich. Bei Sonderbearbeitungen sind Änderungen ausgeschlossen.
2.6 Auftragsbestätigungen sind vom Kunden sofort nach Eingang zu prüfen. Abweichungen
von der Bestellung sind hh umgehend schriftlich unter Angabe der Auftragsnummer mitzuteilen;
maßgeblich ist der Inhalt der Auftragsbestätigung.
3. Preise und Preisänderungen
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten für den im Vertrag aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen. hh ist berechtigt, Teilleistungen in Rechnung zu stellen. 3.2. Dienstleistungen (soweit nicht im Rahmen eines Service- oder Miet-Servicevertrages erbracht), Montage-, Mehr- oder Sonderleistungen sowie Einbauten, Ändern, Verteilen oder Aufstellen von Büroeinrichtungen oder sonstige zusätzliche Arbeiten werden zu den jeweils gültigen Preisen zzgl. eines pauschalen Fahrkostenanteils berechnet.
4. Versandkosten, Mindermengen
Eine Versendung ist nur innerhalb Deutschlands möglich. Ab einem Bestellwert von 49,00 € (exkl. MwSt.) ist der Versand kostenfrei. Bis zu dieser Summe wird eine Versandkostenpauschale in Höhe von 4,95 € zzgl. gesetzlicher MwSt. erhoben. Für Bestellungen unter dem Mindestbestellwert von 20,00 € wird ein Mindermengenzuschlag von 2,50 € zzgl. gesetzlicher MwSt. erhoben.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort rein netto zahlbar. Schecks werden unter dem Vorbehalt der endgültigen Gutschrift angenommen. hh ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung, Nachnahme oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn der Kunde Neukunde ist oder hh Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen gegenüber hh durch den Kunden gefährdet wird. 5.2 Bei Einzelaufträgen im Werte von über 50.000,00 € ist nach Auftragserteilung eine Anzahlung von 1/3 zu leisten. 5.3 Eine Aufrechnung ist gegenüber hh nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 5.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist hh berechtigt, alle noch offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und ausstehende Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles nur gegen Vorauszahlung auszuführen.
6. Sonderregelungen für die Teilnahme an unserem b2b-Webshop unter shop.hoell.de
6.1. Registrierung sich vorher registrieren. Zur Registrierung muss das Registrierungsformular vom Kunden vollständig ausgefüllt werden. Der Kunde garantiert, dass die von ihm angegebenen Informationen, insbesondere zu seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit, wahr und vollständig sind. Änderungen wird der Kunde unverzüglich mitteilen. 6.2 Jeder Kunde gibt in dem Registrierungsformular seinen Benutzernamen an. Außerdem gibt sich jeder Kunde ein von ihm gewähltes Kennwort. Bestellungen können nur unter Verwendung von Benutzernamen und Kennwort aufgegeben werden. Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass der Benutzername und das Kennwort vor unberechtigtem Zugriff Dritter geschützt werden. 6.3 hh speichert nicht den vollständigen Vertragstext nach Vertragsschluss und macht diesen dem Kunden auch nicht vollständig zugänglich. Im Rahmen der Kaufabwicklung erhält der Kunde aber per E-Mail eine Beschreibung der Bestellung mit den Bestelldaten, dem Vertragsinhalt und den AGB. Die Bestellung, den Vertragstext und die AGB kann der Kunde ferner über die Webseiten ausdrucken und in wiedergabefähiger Form speichern.
7. Änderungen an vermieteten oder gewarteten Objekten; Veränderung des Aufstellungsortes
7.1 hh ist berechtigt, Änderungen an vermieteten Objekten, also etwa vermieteten Drucksystemen gem. Ziff. III 1.1 und Hardware gem. Ziff. IV 2.1.1, vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung und zur Sicherung der Funktionalität dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Kunden zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch der vermieteten Objekte nicht beeinträchtigt wird. hh hat den Kunden über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen. 7.2 Änderungen und Anbauten an vermieteten Objekten durch den Kunden bedürfen der vorhergehenden Zustimmung von hh in Textform (z.B. E-Mail, Telefax usw.). Dies gilt insbesondere für Anbauten oder Einbauten sowie die Verbindung der vermieteten Objekte mit anderen Geräten, EDV-Anlagen oder Netzwerken. Zustimmungsfreie Handlungen des Kunden im Hinblick auf überlassene Computerprogramme nach § 69d UrhG bleiben unberührt. Bei Rückgabe der vermieteten Objekte stellt der Kunde auf Verlangen von hh den ursprünglichen Zustand wieder her. 7.3 Die Aufstellung der vermieteten oder gewarteten Objekte an einem anderen als dem im Vertrag festgelegten Aufstellungsort bedarf der vorhergehenden Zustimmung von hh in Textform (z.B. E-Mail, Telefax usw.). hh wird ihre Zustimmung nur versagen, wenn wichtige Gründe vorliegen, die eine Umsetzung für sie unzumutbar machen. hh kann verlangen, dass der Transport und die Neuinstallation von qualifizierten Fachleuten vorgenommen werden. Die mit einer Standortveränderung verbundenen Aufwendungen und Folgekosten sowie die hierdurch gegebenenfalls entstandenen Mehrkosten für Wartung und Pflege trägt der Kunde.
8. Leistung durch Dritte
hh ist berechtigt, die hh vertraglich obliegenden Leistungen durch einen fachkundigen Dritten ausführen zu lassen, welcher dem Kunden schriftlich genannt wird. Die Rechnungsstellung erfolgt durch hh.
10. Gebrauch der vermieteten Objekte, Gebrauchsüberlassung an Dritte/Untermiete
10.1 Die Überlassung von vermieteten Objekten (also etwa vermietete Drucksysteme gem. Ziff. III 1.1 und Hard und/oder Software gem. Ziff. IV 2.1.1) erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Kunden. Die vermieteten Objekte dürfen nur zu den im Vertrag näher bezeichneten Zwecken verwendet werden. 10.2 Der Kunde ist ohne Erlaubnis von hh nicht berechtigt, den Gebrauch an von vermieteten Objekten (einschließlich hierbei ggf. mitüberlassener Software) einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen. Die Nutzung durch die Mitarbeiter des Kunden ist im Rahmen des vertragsmäßigen Gebrauchs zulässig.
11. Mitwirkungspflichten des Kunden
11.1 Der Kunde wird einen Verantwortlichen benennen, der als Ansprechpartner für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch hh dient. 11.2 Der Kunde ist für eine angemessene Sicherung des von den Leistungen von hh betroffenen Datenbestands selbst verantwortlich. hh darf davon ausgehen, dass alle Daten des Kunden nach dem Stand der Technik gesichert sind. 11.3 Der Kunde wird hh die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Dokumentationen und Unterlagen aus seiner Sphäre zur Verfügung stellen. Änderungen in seiner Sphäre, die Auswirkungen auf die von hh zu erbringenden Leistungen haben (z.B. Änderungen der Betriebsbedingungen, Umbauten und Änderungen der IT-Infrastruktur) wird der Kunde hh rechtzeitig in Textform mitteilen. 11.4 Der Kunde gestattet den Mitarbeitern und Beauftragten von hh innerhalb der üblichen Geschäftszeiten den freien Zugang zu den vertragsgegenständlichen Objekten zur Erbringung der Leistungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis. Hierbei sind die berechtigten Sicherheitsinteressen des Kunden zu wahren. Der Kunde hat hh zu diesen Zwecken den Zugriff auf vertragsgegenständliche Hardware und/oder Software über ein Kommunikationsnetz (z. B. Internet) zu ermöglichen. 11.5 Erbringt der Kunde seine Mitwirkungsleistungen nicht vertragsgemäß obwohl hh seinen Verpflichtung nachgekommen ist, kann hh den hierdurch entstandenen zusätzlichen Aufwand gegenüber dem Kunden unter Zugrundelegung der üblichen Stundensätze gesondert in Rechnung stellen.
12. Gewährleistung bei vermieteten Objekten
12.1 Die nachfolgenden Absätze regeln ausschließlich die Gewährleistungsrechte bei bestehenden Mietverhältnissen, etwa bei der Miete von Drucksystemen (Ziff. III) und Hardware und/oder Software (Ziff. IV). Die Gewährleistungsrechte bei anderen Rechtsverhältnissen bleiben unberührt. 12.2 Der Kunde hat hh auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen. 12.3 Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur des vermieteten Objekts. Hierzu ist hh ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Kunden kann hh das vermietete Objekt oder einzelne Komponenten hiervon zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Kunde wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern. 12.4 Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn hh ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie hh verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist. 12.5 Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser nicht geeignete und von hh empfohlene Verbrauchsmaterialien, Ersatzteile und Kopienträger verwendet oder ohne Zustimmung von hh Änderungen am vermieteten Objekt vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Verbrauchsmaterialien, Ersatzteile und Kopienträger zurückzuführen ist oder die Änderungen keine für hh unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
13. Haftung
13.1 Die Haftung von hh auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere
aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung,
Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit
es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziff. 13 eingeschränkt.
13.2 hh haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlicher Vertreter,
Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtungen, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und
auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
13.3 Soweit hh gemäß Ziff. 13.2. dem Grunde nach auf Schadenersatz haftet, ist diese
Haftung auf Schäden begrenzt, die hh bei Vertragsabschluss als mögliche Folgen einer Vertragsverletzung
vorausgesehen hat oder die hh bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt
hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln
des Liefergegenstands sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer
Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. Die
Haftung ist insgesamt auf 15.000 EUR je Schadensfall begrenzt.
13.4 Im Falle des Bestehens eines Mietverhältnisses (etwa bei Ziff. III Miet-Service
Drucksystemen oder Ziff. IV Miete von Hardware und/oder Software) ist die verschuldensunabhängige
Haftung von hh nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Fehlern, die bereits zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ausgeschlossen.
13.5 hh haftet im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen bei Datenverlust nur für solche
Schäden, die auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener
Datensicherung durch den Kunden aufgetreten wären.
13.6 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem
Umfange zu Gunsten der Organe von hh, ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten und
sonstigen Erfüllungsgehilfen.
13.7 Soweit hh technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte
oder Beratung nicht zu dem von hh geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang
gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
13.8 Die Einschränkungen dieser Ziff. 13 gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen
Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
13.9 Für alle Ansprüche gegen hh auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen
gilt eine Verjährungsfrist von 2 Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der
Kunde Kenntnis vom Schaden erlangt. Ohne Rücksicht auf diese Kenntnis verjähren Schadenersatzansprüche
spätestens nach 3 Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses
an. Dies gilt nicht für die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Personenschäden
oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Abweichend geregelte Verjährungsfristen
für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln bleibt von den Regelungen dieses Absatzes
unberührt.
14. Schriftform, Teilunwirksamkeit
14.1 Vertragsabschluss (außer im b2b-Webshop), Vertragsänderungen und -ergänzungen
sowie Kündigungen, Mahnungen und Fristsetzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Mündliche
Nebenabsprachen sind nicht getroffen.
14.2 Die in Vertragsbestandteilen angeordneten Schriftformerfordernisse können auch
durch Telefax oder durch Briefwechsel gewahrt werden, falls nicht anderweitig ausdrücklich
im Vertrag bestimmt. § 127 II BGB findet im Übrigen jedoch keine Anwendung.
14.3 Zusagen oder Garantien, gleich welcher Art, die eine weiter gehende Einstandspflicht
durch hh begründen, als in diesen AGB oder sonstigen Vertragsbestandteilen festgelegt ist,
bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch hh.
14.4 Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder in sonstigen Vertragsbestandteilen ungültig
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
15. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Ansprüche Dritter
15.1 Für Zeichnungen, Planungs- und Einrichtungsvorschläge besteht Urheberrechtsschutz.
Der Kunde verpflichtet sich, alle im Rahmen der Auftragserfüllung erlangten Kenntnisse
von vertraulichen Informationen von hh vertraulich zu behandeln und Unterlagen
nicht weiter zu geben, insbesondere nicht an Wettbewerber. Muster, Modelle, Fotos, Zeichnungen
und Pläne sind dem Kunden leihweise überlassen und sind nach Aufforderung
an hh zurückzugeben. Angebotsunterlagen, insbesondere Zeichnungen, Pläne und Muster
dürfen nur verwendet werden, wenn der Auftrag an hh erteilt wird; andernfalls sind diese
Unterlagen unaufgefordert zurückzugeben.
15.2 Bei Programmänderungen und technischen Weiterentwicklungen gilt der zum Lieferzeitpunkt
der Leistung bestehende Ausführungsstandard des Vorlieferanten bzw. Herstellers.
15.3 Macht ein Dritter wegen der von hh gelieferten Leistungen dem Kunden gegenüber
Ansprüche aus Patenten, Urheberrechten oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder
anderweitigen Rechtspositionen geltend, so wird hh auf eigene Kosten die Vertretung des
Kunden in jedem gegen ihn geführten Rechtsstreit übernehmen. Dies gilt allerdings nur
dann, wenn der Kunde hh umgehend über sämtliche Anspruchsschreiben Dritter und Einzelheiten
etwaiger Rechtsstreite in Kenntnis setzt und hh sämtliche Entscheidungen hinsichtlich
der Rechtsverteidigung sowie des Aushandelns oder Abschlusses eines Vergleichs
überlässt und evtl. Ansprüche wegen Rechtsmängeln nicht verjährt sind.
15.4 Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Rechtsübertragung
bestehen in dem gesetzlich gegebenen Umfang mit den in diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen vorgesehenen Einschränkungen.
16. Geheimhaltung und Datenschutz
16.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und
-durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen
des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln
und nur für Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zu verwenden. Dies gilt gegenüber
jeglichen unbefugten Dritten, d. h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl eigenen
wie denen des Vertragspartners, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur
ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von hh erforderlich ist. In
Zweifelsfällen ist die betroffene Vertragspartei verpflichtet, den Vertragspartner vor einer
solchen Weitergabe um Zustimmung zu bitten.
16.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses
bestehen.
16.3 Nicht von der Geheimhaltungspflicht umfasst sind Informationen und Unterlagen, die
zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich oder der empfangenden
Vertragspartei zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihr von Dritten
berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind.
16.4 hh hält die Regeln des Datenschutzes ein, insbesondere wenn hh Zugang zum Betrieb
oder zu Hard- und Software des Kunden gewährt wird. hh stellt sicher, dass ihre Erfüllungsgehilfen
diese Bestimmungen ebenfalls einhalten. Personenbezogene Daten werden von hh
in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.
17. Sonstiges
17.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der
anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die
Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
17.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen
Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
17.3 hh ist berechtigt, das Eigentum an einer vertragsgegenständlichen Mietsache, insbesondere
zum Zwecke der Finanzierung, auf Dritte zu übertragen oder die sich aus dem
Mietvertrag ergebene Ansprüche auf Mietraten sowie sonstigen vertraglichen Rechte an
Dritte abzutreten. hh ist ebenfalls berechtigt, den Vertrag insgesamt zum Zwecke der Finanzierung
auf eine Bank- oder Leasinggesellschaft zu übertragen.
17.4 Eine etwaige Vertragsübernahme von Mietverträgen wird vom Kunden vorab durch
Unterschrift unter den Vertrag genehmigt. Im Falle der Vertragsübernahme verpflichtet sich
hh, für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen, die nach den Bestimmungen des Vertrages
die Vermieterseite treffen, neben der neuen Vertragspartei einzustehen.
17.5 Der Kunde hat hh unverzüglich mitzuteilen, wenn über sein Vermögen Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird oder er eine eidesstattliche Versicherung
nach §807 ZPO abgegeben hat.
17.6 Wird ein vermietetes Objekt (also etwa vermietete Drucksysteme gem. Ziff. III 1.1
oder Hardware und/oder Software gem. Ziff. IV 2.1.1) oder ein Objekt, an welchem Service
erbracht wird (etwa nach Ziff. III oder IV) gepfändet oder wird die Zwangsversteigerung
oder Zwangsverwaltung des Grundstückes, auf dem sich das vermietete Objekt befindet,
beantragt oder macht ein Dritter in sonstiger Weise Rechte an dem vermieteten Objekt
geltend, so hat der Kunde hh hiervon unverzüglich unter Überlassung aller notwendigen
Unterlagen, insbesondere des Pfändungsprotokolls, zu benachrichtigen. Alle Interventionskosten
trägt der Kunde. Bei einem vermieteten Objekt hat der Kunde den Dritten auf die
Eigentumsverhältnisse an dem vermieteten Objekt hinzuweisen.
18. Rechtswahl, Gerichtsstand
18.1 Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.
18.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit
diesem Vertrag ist Baden-Baden, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist; zwingende gesetzliche
Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
Dies gilt nicht für das Mahnverfahren. hh bleibt jedoch berechtigt, den Kunden
auch an seinem Sitz zu verklagen.