I. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltung der Geschäftsbedingungen Diese Bedingungen gelten für vom Kunden in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit geschlossenen Rechtsgeschäfte. Lieferungs- oder Leistungsbedingungen des Kunden binden uns nicht, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich von uns anerkannt werden. Durch Annahme der Lieferung oder Leistung erkennt der Kunde unsere Geschäftsbedingungen auch für zukünftige Geschäfte an, welche den gleichen Vertragsgegenstand betreffen, oder mit ihm in Zusammenhang stehen, z.B. die Lieferung von Ersatzteilen oder Verbrauchsmaterialien oder die Erbringung von Dienstleistungen.
2. Auftragsannahme Die in Angeboten genannten Preise und Liefertermine sind bis Vertragsabschluß unverbindlich. Alle Katalogpreise sind unverbindliche, freibleibende Richtpreise. Lieferfristen beginnen erst ab völliger Klarstellung des Auftrages. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen. Aufträge und Abreden gelten nur, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt sind. Per E-Mail in Auftrag gegebene Waren können auch per E-Mail bestätigt werden. Bei Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers können wir vom Auftrag zurücktreten, oder Vorauskasse verlangen. Für Doppelbestellungen haftet der Besteller.
3. Auftragsänderungen Auftragsänderungen sind nur möglich, wenn die auftragsbezogene Fertigung beim Hersteller noch nicht begonnen hat, bzw. die Lieferung vom Vorlieferanten noch nicht erfolgt ist und müssen spätestens fünf Arbeitstage nach dem Datum der Auftragsbestätigung in schriftlicher Form vorliegen. Wegen der kurzen Liefertermine sind Änderungen für Bürobedarfsaufträge nicht möglich. Bei Sonderbearbeitungen sind Änderungen ausgeschlossen. Auftragsbestätigungen sind sofort nach Eingang zu prüfen. Abweichungen von der Bestellung sind uns umgehend schriftlich - unter Angabe der Auftragsnummer mitzuteilen; maßgebend ist der Inhalt der Auftragsbestätigung.
4. Preise - Preisänderungen Alle Preise sind in € ausschließlich Mehrwertsteuer. Unsere Angebote oder von uns genannte Preise sind bis Vertragsabschluß unverbindlich. Wir können bei Preiserhöhung die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnen. Montage- und Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Bei Dienstleistungen, soweit sie nicht im Rahmen eines Wartungs- oder Mietvertrages erbracht werden, wird ein Fahrt- und Kfz-Kostenanteil pauschal gemäß unserer jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Wartungsentgeld bzw. Mietzins, sowie die Preise für Folgekopien können von uns durch schriftliche Ankündigung mit einer Frist von 3 Monaten geändert werden. Bei einer Preiserhöhung hat der Kunde aus Anlaß dieser Preiserhöhung bei mehr als 5 % pro Jahr ein Kündigungsrecht, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Ankündigungsfrist schriftlich zu kündigen.
5. Versandkosten - Mindermengen Alle Artikel eines Auftrages an eine Ablade- und Rechnungsstelle werden für die Frachtberechnung zusammen gefaßt. Für Möbel- und Maschinen-Aufträge im Nettowarenwert bis € 100, wird Fracht berechnet; bei Post, UPS oder Bahnversand, zuzüglich der Verpackungskosten, für Bürobedarfsaufträge bis € 49 netto, wird eine Bearbeitungs-, Verpackungs- und Transportkostenpauschale in Höhe von € 3,75 pro Auftrag berechnet.
6. Hotline - Service Falls kein Hotline-Service-Vertrag mit der horst höll GmbH besteht wird der Zeitaufwand grundsätzlich berechnet.
7. Zahlungen Innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum, in bar ohne Abzug. Bei Vorauszahlung bis zum Liefertag mit 2% Skonto. Scheck-, Wechselzahlungen, sowie Überweisungen gelten erst nach Gutschrift durch die Bank als Zahlung. Bei verspäteter, oder gestundeter Zahlung kommt der Kunde automatisch - ohne Mahnung - in Verzug. Eine Aufrechnung ist uns gegenüber nur mit unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderung statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen Gegenansprüchen, die nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen ist ausgeschlossen. Wir können Verzugszinsen in Höhe 8 % -Punkten über dem Basiszinssatz verlangen. Unser Recht, einen darüber hinausgehenden Schadenersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Wenn die Kreditwürdigkeit des Bestellers zweifelhaft wird, sind auch nicht fällige Forderungen sofort fällig. Teillieferungen werden komplett berechnet und berechtigen den Besteller nicht, die Zahlung zurück zu halten.
8. Leistung durch Dritte Wir sind berechtigt, die uns vertraglich obliegenden Leistungen durch einen fachkundigen Dritten erbringen zu lassen, welcher dem Kunden schriftlich zu benennen ist. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, diese Leistung nur bei dem benannten abzufordern. Die Rechnungsstellung erfolgt auch in diesem Fall durch uns.
9. Haftung Unsere Haftung für die Verletzung von Pflichten aus rechtsgeschäftlichen, oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen ist ausgeschlossen, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern, oder Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist unsere Schadensersatzpflicht auf den vertragstypischen, für uns vernünftigerweise, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für die Haftung für Sachschäden an privat genutzten Gegenständen nach dem Produkthaftungsgesetz und nicht für Personenschäden (Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit).
10. Wartungs-, Mietbedingungen, Vertragslaufzeiten Für Wartungs- oder Mietverträge gelten neben den Geschäftsbedingungen die für diese Verträge vorgesehenen Bedingungen. Bei allen mit uns bestehenden Verträgen verlängert sich die im Vertrag vereinbarte Vertragslaufzeit grundsätzlich um jeweils weitere 12 Monate, falls der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
11. Schriftform - Teilunwirksamkeit Die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Auf die Einhaltung der Schriftform kann nur schriftlich verzichtet werden. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder zu ergänzen, daß der mit ihr erstrebte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
12. Gerichtsstand, Datenverarbeitung Ist der Kunde Kaufmann, so ist Baden-Baden Gerichtsstand. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und zum Zwecke der elektronischen Datenverarbeitung verwendet werden.
13. Sonstiges Der Kunde ist nicht befugt Software zu verändern, zur Verwendung auf nicht kompatibler Hard-ware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten. Heinweise auf den Produkten über Urherber-, Marken- oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen. Jede Software ist beim Hersteller registriert und unterliegt im Hinblick auf die Nutzung den jeweiligen Herstellerbedingungen, Der Kunde ist sich bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Für Zeichnungen, Planungs- und Einrichtungsvorschlägen besteht Urheberschutz. Die Weitergabe von Unterlagen an Wettbewerber löst Schadensersatzansprüche aus. Muster, Modelle, Fotos sowie Zeichnungen oder Pläne gelten als leihweise überlassen und sind nach Aufforderung an uns zurückzugeben. Angebotsunterlagen, insbesondere Zeichnungen, Pläne und Muster, dürfen nur verwendet werden, wenn der Auftrag an uns erteilt wird. Andernfalls sind diese Unterlagen unaufgefordert zurückzugeben. Bei Programmänderungen und technischen Weiterentwicklungen gilt der zum Lieferzeitpunkt der Lieferung bestehende Ausführungsstandart des Vorlieferanten.
II. Lieferbedingungen
1. Vertragsgegenstand
Für die Beschaffenheit der Kaufsache, deren Eigenschaften, Merkmale und ihren Verwendungszweck ist allein die im Vertrag enthaltene oder ihm beigefügte Produktbeschreibung maßgeblich. Andere, oder weitergehende Eigenschaften, Merkmale oder Verwendungszwecke gelten nur als vereinbart, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Produktänderungen im Zuge von Weiterentwicklungen sind erlaubt, wenn die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden.
2. Teillieferung - Lieferverzug - Mängelrüge Die in Auftragsbestätigungen genannten Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Bürobedarf wird in der Regel innerhalb 48 Stunden ausgeliefert. Teillieferungen bleiben vorbehalten. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzug sind ausgeschlossen. Mängelrügen müssen uns schriftlich, spätestens innerhalb von 4 Tagen ab Lieferscheindatum,, unter Angabe von Auftrags-, Rechnungsnummer und -datum der Lieferung, angezeigt werden. Bei Beanstandungen haben wir die Wahl, die mangelhafte Ware nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Insbesondere ist der Käufer nicht berechtigt, bei Beanstandungen der Ware die Zahlung fälliger Rechnungsbeträge zurückzuhalten, bzw mit streitigen Gegenforderungen gegen fällige Rechnungsbeträge, oder Abzüge jeglicher Art vorzunehmen. Technologisch begründete, unbedeutende Abweichungen bei Einrichtungsgegenständen in Maßen, der Form sowie der Folienfarbe, oder der Farbe und Maserung des Echtholzfurniers berechtigen nicht zu Beanstandungen. Bei Sonderbearbeitungen und Sonderfarben sind Mängelrügen ausgeschlossen.
3. Gewährleistung Der Kunde hat offensichtliche, von ihm erkannte Mängel binnen 4 Tagen nach Lieferung unter Angabe der Auftrags- und Rechnungsnummer schriftlich anzuzeigen. Mängel die auch bei der gebotenen Prüfung nicht festgestellt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Büromaschinen 1, für Büroeinrichtungen 3 Jahre ab Lieferung der Kaufsache. Bei Gebrauchtgeräten gilt 1 Jahr Gewährleistung. Sachmängelansprüche bestehen nicht, wenn die Kaufsache durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsbedingungen des Herstellers entsprechen. Ergibt die Prüfung einer Mängelanzeige, dass ein solcher nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und eine evtl. Reparatur zu den jeweiligen Verrechnungssätzen berechnet. Es gilt die Gewährleistungsübernahme des Vorlieferanten, d.h. Ersatzteile werden ebenso wie Arbeitszeiten in Rechnung gestellt und nach Anerkennung durch den Vorlieferanten gutgeschrieben. Während der Gewährleistungszeit gewähren wir einen „Bring-In“ Service. Wünscht der Kunde eine „Vor-Ort-Reparatur“ wird die Wegezeit in Rechnung gestellt Der Austausch von Verschleißteilen (z. B. Einzugsrollen, Heizwalzen, Bänder u.s.w.) soweit er technisch durch die Abnutzung bei Gebrauch des Geräts .bedingt ist, fällt ebenso wenig wie die dabei anfallende Arbeits- und Wegezeit unter die Gewährleistung. Bei großen Kopiergeräten gewähren wir eine Vor-Ort-Garantie. Die Arbeitszeit für die Wiederherstellung von Konfigurationen, der Anbindung im Netz oder Host, sowie das Aufspielen von Daten werden nach Aufwand berechnet. Wir empfehlen dem Kunden grundsätzlich nach der Installation einer Konfiguration eine komplette Datensicherung seines Systems durchzuführen. Nach Ablauf der Gewährleistungszeit werden nur Teile, für die der Hersteller eine längere Gewährleistung vorgesehen hat, kostenlos ausgetauscht, wobei die dafür benötigte Arbeits- und Wegezeit des Technikers in Rechnung gestellt wird. Wir sind berechtigt, einen Sachmangel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Für Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Sachmangels gilt der Haftungsausschluß. Für im e-commerz Shop bestellte Waren hat der Kunde innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Ware ein Rückgaberecht, sofern die Ware Originalverpackt und noch in verkaufsfähigem Zustand ist.
4. Montage-, Sonderleistungen Montage-, Sonderleistungen , sowie einbauen, ändern, verteilen oder aufstellen von Büroeinrichtungen, oder sonstige zusätzliche Arbeiten werden gesondert berechnet. 5. Eigentumsvorbehalt - Mitteilungspflichten Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Ein Weiterverkauf vor Eigentumsübergang ist unzulässig. Wird die Ware vor Vollzahlung weiter veräußert, so gehen sämtliche, aus dem Weiterverkauf entstandenen oder entstehenden Forderungen des Wiederverkäufers in voller Höhe an uns über; sie werden vorweg vom Besteller an uns abgetreten. Die den Rechnungsbetrag übersteigende Summe kann von uns zum Ausgleich anderer Rückstände des Kunden verwendet werden. Der Kunde ist verpflichtet: - die Ware gegen die üblichen Schadensrisiken ausreichend zu versichern; - uns jede Maßnahme Dritter, welche das an der Kaufsache vorbehaltene Eigentum beeinträchtigen oder gefährden könnte, ( z. B. Beschlagnahme, Pfändung, Arrest, Ausübung eines Pfandrechts u.ä. ) unverzüglich schriftlich anzuzeigen und über den Verbleib der Ware Auskunft zu geben;- ebenso unverzüglich hat der Käufer mitzuteilen, wenn ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wird, oder er seine Zahlungen einstellt. Bei Zahlungsverzug oder Vermögensversverschlechterung muß der Kunde die Ware an den Verkäufer auf dessen Verlangen auf eigene Kosten sofort heraus geben.
6.Transportschäden Transportschäden beim LKW-Versand müssen sofort bei Empfang der Ware auf dem Empfangsschein vermerkt und vom Transportführer gegengezeichnet werden. Schadensmeldungen, die später erfolgen, werden nicht anerkannt. Für Transportschäden bei UPS, Bahn- oder Postversand gilt das gleiche, hier haftet die jeweilige Transportgesellschaft.
7. Entsorgung Der Kunde ist verpflichtet, entsorgungspflichtige Gegenstände an uns zurückzugeben.
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